Der Bildungsgutschein ist eine schriftliche Erklärung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, zur Übernahme der Kosten ihrer Weiterbildung. Die Förderung ist personengebunden und bezieht sich immer auf konkretes Bildungsziel sowie den Weiterbildungsort. Bildungsscheine sind in der Regel innerhalb von drei Monaten einlösen. Die Anzahl der Bildungsgutscheine ist jedoch pro Region und Bildungsziel begrenzt.
Die geförderten Weiterbildungsmaßnahmen haben vorrangig zum Ziel, die Arbeitslosigkeit zu beenden und einen Arbeitsplatz zu sichern. Auch das Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses ist möglich.
Gefördert werden zum Beispiel:
- Aus- bzw. Weiterbildungskosten
- Fahrkosten zum Bildungsträger
- eventuell notwendige Betreuungskosten
Um einen Bildungsschein zu erhalten, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind arbeitslos (mit oder ohne Leistungsbezug nach ALG I/II)
- Sie sind arbeitssuchend
- Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht
- Sie benötigen die Fortbildung für Ihre berufliche Eingliederung
- Sie benötigen die Fortbildung zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes
Beantragung:
Nach einem Beratungstermin bei uns, holen Sie sich einen Termin bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder der Agentur für Arbeit. In diesem Gespräch begründen Sie, warum die Weiterbildung für ihre künftigen Beschäftigungschancen wichtig ist. Zudem sollten Sie alle erforderlichen Unterlagen bei sich haben.
Sollten Sie bereits ein Unternehmen gefunden haben, welches Sie mit entsprechender Qualifikation einstellen würde, wird die Agentur für Arbeit bzw. das JobCenter Ihren Antrag schnell bewilligen. Bitten Sie Ihren späteren Arbeitgeber um eine schriftliche Bestätigung der Absicht. Wir sind Ihnen gern dabei behilflich.
Weitere Informationen gibt es bei uns oder Ihrer Agentur für Arbeit.