Vorsprung durch Qualifizierung! Die Sicherheitsbranche boomt und sucht dringend professionell ausgebildete Fachkräfte. Besonders private Security-Unternehmen benötigen Mitarbeiter/innen, um Geldtransporte, Firmengebäude, Industrieanlagen oder Veranstaltungen vor Gefahren zu schützen. Mit dieser Weiterbildung erhöhen Sie nicht nur die allgemeine Sicherheit, mit dem IHK-Zeugnis sichern Sie sich auch sehr gute Job-Perspektiven in einem vielseitigen Beruf – denn das Thema Sicherheit wird auch künftig eine große Rolle spielen.
Mit dem Bestehen der IHK-Prüfung zur „Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft“ sind Sie bestens qualifiziert, um auch anspruchsvolle Aufgaben im industriellen Werkschutz und bei privaten Sicherheitsdiensten wahrzunehmen.
Als Präsenz- & Onlineunterricht durchführbar.
Preis:
Auf Anfrage. Auch möglich mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit.
Lehrgänge:
Die Lehrgänge Schutz- und Sicherheit – kurz SchuSi I bis IV – bilden wir in unseren Stellen in Zwickau und Magdeburg aus.
Da zwischen dem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil ca. 2 Monate liegen, wird das SchuSi IV erst unmittelbar vor der mündlichen Prüfung durchgeführt.
Die Unterrichtseinheiten können individuell auf Kundenwunsch angepasst werden.
GSSK-PRÜFUNG:
Schriftlicher Prüfungsteil
1. Situationsaufgabe zum Thema Recht und aufgabenbezogenes Handeln
• Rechtskunde
• Dienstkunde
2. Situationsaufgabe zum Thema Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
• Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
• Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
• Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
Mündlicher Prüfungsteil
Das Fachgespräch zum Thema Sicherheit sowie serviceorientiertes Verhalten und Handeln
• Situationsbeurteilung und Situationsbewältigung
• Kommunikation
• Kunden- und Serviceorientierung
• Zusammenarbeit
Ergänzungsprüfung: Sollte ein Prüfungsfach aus dem schriftlichen Prüfungsteil nicht bestanden worden sein, kann die Möglichkeit bestehen, dieses Prüfungsfach in einer Ergänzungsprüfung noch ergänzen zu können.
Erst mit Bestehen der beiden Prüfungsteile, ist man „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)“