Mit diesem Lehrgang werden Sie zum geprüften „Meister für Schutz und Sicherheit“ ausgebildet. WIDAR bietet Ihnen eine individuelle Vorbereitung und Betreuung zu den Prüfungen bei der IHK.

Der Abschluss „Meister für Schutz und Sicherheit“ ermöglicht Ihnen, Führungsverantwortung in einer Vielzahl von Einsatzgebieten im Sicherheitsgewerbe zu übernehmen.
Sie erhalten während der Ausbildung zum Meister für Schutz und Sicherheit die Fachkompetenz für eine Karriere als Führungskraft im Dienstleistungs-, Industrie- oder Sicherheitsgewerbe. Ihr Tätigkeitsbereich liegt – unter anderen – bei Ablauf- und Prozessorganisation, Personalplanung, Qualitätsmanagement und Kundenbetreuung.

Die Qualifikation zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit umfasst:

Grundlegende Qualifikationen

  1. Rechtsbewusstes Handeln
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln
  3. Zusammenarbeit im Betrieb

Die aufgeführten Prüfungsbereiche werden schriftlich geprüft.

Handlungsspezifische Qualifikationen

Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die Handlungsbereiche „Schutz- und Sicherheitstechnik“, „Organisation“ sowie „Führung und Personal“.

Situationsbezogenes Fachgespräch

Im situationsbezogenen Fachgespräch soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Aufgabenstellungen analysieren, strukturieren und einer begründeten Lösung zuführen zu können. Der Lösungsvorschlag soll möglichst unter Einbeziehung von Präsentationstechniken erläutert und erörtert werden.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
  5. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft.