Beschreibung
Teilnahmebedingungen:
1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an den von der Sicherheitsagentur WIDAR angebotenen Aus- und Weiterbildungen muss schriftlich erfolgen. Die Teilnehmer erhalten eine schriftliche Teilnahmebestätigung und Einladung.
2. Zahlungsbedingungen
Die Aus- und Weiterbildungsgebühren sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn, zu begleichen. Die Teilnehmer erhalten eine Rechnung, die unter Angabe der Rechnungsnummer zu begleichen ist.
3. Absage von Veranstaltungen
Die Sicherheitsagentur WIDAR hat das Recht, bei ungenügender Teilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen, Aus- und Weiterbildungen abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ein Wechsel der Ausbilder, Änderungen des Veranstaltungsortes sowie Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Änderung der Gebühren.
4. Rücktritt und Kündigung
Rücktritt und Kündigung müssen schriftlich erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingang in der Sicherheitsagentur WIDAR. Eine Frist von fünf ( 05 ) Werktagen vor Beginn der Veranstaltung ist hier maßgebend.
5. Haftung
Die Sicherheitsagentur WIDAR haftet nicht für Unfälle und Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Fahrzeuge.
6. Copyright
Die Vervielfältigung sämtliche Seminar- und Lehrgangsunterlagen bedarf das Einverständnis der Sicherheitsagentur WIDAR.
7. Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklären sich die Teilnehmer mit der automatischen Ver- und Bearbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Seminarabwicklung einverstanden.
8. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, ist die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem derartigen Fall werden die Vertragsparteien anstelle der unwirksamen Bestimmungen wirksame vereinbaren, welche dem Reglungswerk der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommen. Gleiches gilt, falls sich eine Bestimmung als lückenhaft erweisen sollte.
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