Das Qualifizierungschancengesetz ist seit 1. Januar 2019 eine Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit. Seit 2006 gab es von der Agentur für Arbeit unter dem Namen WeGebAU (Abkürzung für Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) Subventionen zur Förderung der beruflichen Qualifizierung für Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer in Unternehmen.
Voraussetzung dafür, dass Ihr Unternehmen die Vorteile nutzen kann:
Die Weiterbildung, die Sie für Ihre Beschäftigten planen, umfasst insgesamt mehr als 120 Stunden.
Dabei gilt: Die Schulungen können zeitlich flexibel durchgeführt werden. Ihr Personal kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend an den Lehrgängen teilnehmen.
Eine genaue Aufschlüsselung der Fördermöglichkeiten finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.